Uni-Reinigung Augsburg

Impressum

Name:                Uni-Reinigung

Branche:            Textilreinigungsgewerbe, Chemische Reinigung

Sitz/ Anschrift:    Hermann-Köhl-Straße 5, 86159 Augsburg

Inhaberin:          Irene Lamberty

Telefon:              0821 - 589 532 9

Steuernummer: 103/243/11055

Gerichtsstand:   Amtsgericht Augsburg

 

Es gelten unsere folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:


"Geschäftsbedingungen des deutschen Textilreinigungsgewerbes"

1. Ausführung und Leistungsbeschreibung

Chemischreinigung und Waschbehandlung werden sachgemäß und schonend ausgeführt. Die Chemischreinigung erfolgt nach der Begriffsbestimmung RAL 990 A2, welche eingesehen wer-den kann.Wie eine zweckmäßige Behandlung des Bearbeitungsgegenstandes im Einzelfall er-folgt, bleibt unserem fachmännischem Ermessen überlassen.

2. Mängel am eingelieferten Reinigungsgut

Wir übernehmen keine Verantwortung für Schäden, die durch die Beschaffenheit des einge-lieferten Stückes bedingt sind und die wir nicht im Wege einer einfachen fachmännischen Warenschau bei Übergabe erkennen können (z.B. Schäden durch ungenü-gende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlauf-anfälligkeit, Veränderungen durch frühere Imprägnierungen, verborgene Mängel aufgrund unsachgemäßer Behandlung durch den Auftraggeber oder Dritte, mitge-lieferte Fremdkörper, sowie alle weiteren verborgenen Mängel), es sei denn, es trifft uns ein Verschulden.Das selbe gilt für Reinigungsgut, das nicht oder nur begrenzt chemisch-reinigungsfähige oder waschbare Materialien enthält, soweit die Stücke nicht entsprechend gekennzeichnet sind oder wir dies durch einfache fachmännische Warenschau nicht erkennen können.

3. Rücktritt

Ergibt sich trotz vorheriger fachgemäßer Prüfung erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbei-tung, dass der Auftrag unausführbar ist, so können wir vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass der Auftraggeber einer möglichen Abänderung des Auftrages zustimmt. Beim Rücktritt erschöpft sich der Anspruch des Auftraggebers lediglich in der kostenlosen Rück-gabe des Stückes im jweiligen Bearbeitungszustand.

4. Rückgabe

Die Rückgabe des oder der Auftragsgegenstände erfolgt nur gegen Aushändigung der Auf-tragsbestätigung an das Betriebspersonal und Barzahlung ohne Abzug. Wer die Auftrags-bestätigung vorlegt, gilt als empfangsberechtigt, es sei denn, uns ist die mangelnde Emp-fangsberechtigung bekannt. Der Auftraggeber muss das Reinigungsgut innerhalb von drei Monaten nach dem vereinbarten Liefertermin abholen. Geschieht dies nicht innerhalb eines Jahres nach diesem Liefertermin und ist uns der Auftraggeber oder seine Adresse unbekannt, sind wir zur freihändigen Verwertung berechtigt, es sei denn, der Auftraggeber meldet sich vor Durchführung der Verwertung. Der Ansruch auf einen etwaigen Verwer-tungserlös bleibt unbe-rührt, soweit dieser den Reinigungspreis zuzüglich der Aufbewah-rungskosten übersteigt.

5. Beanstandungen, Mängel

Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Rückgabe unter Vorlage der Quittung (Rechnung, Lieferschein), oder unseres Zeichenetiketts gerügt werden. Die Frist für Rügen offensichtlicher Mängel beträgt eine Woche ab Rückgabe.

6. Haftung

Soweit wir - gleich aus welchem Rechtsgrund - haften, kann lediglich Geldersatz begehrt wer-den. Wir haften in Höhe des Zeitwertes des Reinigungs-, bzw. Waschgegenstandes, höchs-tens jedoch bis zum 15-fachen unseres Preises für eine Vollreinigung, bzw. Wäsche des zur Bearbeitung übergebenen Gegenstandes, es sei denn, der Auftraggeber macht von der Mög-lichkeit Gebrauch, unsere unbegrenzte Haftung in Höhe des Zeitwertes durch Aufpreis (Tarifwahl) oder durch Abschluss einer Vesicherung zu vereinbaren, was wir empfehlen!
Ein Haftungsausschluss besteht für Beschädigung oder Ablösen von allen Arten von Knöpfen, Schnallen, Gürteln, Reissverschlüssen und Polstern. Für Leder- und Kunstlederbesätze über-nehmen wir keine Garantie!
Das gleiche gilt für alle anderen Aufträge und Werksbestellungen (z.B. Leder-, Teppich-, Pol-sterreinigung, Färben, Imprägnieren, Änderungsschneiderei, Schusterarbeiten). Aufpreis bzw. Versicherungsprämie richten sich nach dem angegebenen Zeitwert.

7. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

Soweit wir Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben, bleiben die Rechte des Auf-traggebers durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt. Dasselbe gilt bei schriftlichen Einzelvereinbarungen.

Im Übrigen wird auf die Dienstleistungsvorschriften der §§ 611-630 BGB, sowie der Vorschrif-ten für Geschäftsbsorgungen der §§ 662-676 BGB verwiesen.

Uni-Reinigung Augsburg